Alle Mitarbeiter der Institutionen sind dazu eingeladen. Siehe Artikel 5 der Statuten 172.74 Kb.
Die Generalversammlung ( GV ) findet alle 3 Jahre statt. Eine außergewöhnliche GV kann einberufen werden. |
Der Vorsitz, der Gewerkschaftssekretär, die Delegierten der Berufsverbände und Einzelmitglieder nehmen daran teil. Siehe Artikel 6 der Statuten 172.74 Kb. |
Bestehend aus dem Vorsitz, des Gewerkschaftssekretäres, zweier Mitglieder des Exekutiv-Komitees. Es trifft sich 10 Tage vor den Sitzungen des Ausschusses und bereitet diese vor. Siehe Artikel 7 der Statuten 172.74 Kb. |
Bestehend aus dem Vorsitz, des Gewerkschaftssekretäres, einem oder mehreren Mitglieder des Exekutiv-Komitees. Sie hat die Aufgabe, Aktionsstrategien mit unseren Partnern auszutauschen oder auszuhandeln. |
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Unterhandlungs Kommission |
Bestehend aus dem Gewerkschaftssekretär und zweier Mitglieder des Exekutiv-Komitees, dazu ein/eine Protokollführer/in. Sie hat die Aufgabe mit unseren Partnern Verhandlungen im Bereich des GAV vorzunehmen oder Situationen auszutauschen. |
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Schiedsrichterliche Kommission |
Zwei Delegierte und zwei Stellvertreter werden ernannt. Er hat die Aufgabe, Streitigkeiten, Rechtsstreite zwischen Mitarbeitern und Institutionen zu untersuchen und abzugeben und Stellung zu beziehen |
Delegierte werden nach spezifischen Themen ernannt Sie haben die Aufgabe, die Akten zu behandeln:
- den Stand der Arbeiten mitzuteilen
- Vorschläge zu unterbreiten
- dem Exekutiv-Komitee getroffene Entscheide vorzulegen
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Es übernimmt die folgenden Aufgaben:
- das Generalsekretariat
- dienste an die Verbände (Konsultationen, Rechtsräte, …)
- ie Redaktion und Veröffentlichung des VOPSI Info
- die Finanzen
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